Lexikon

Bei der Familienforschung und Erkundung unserer Geschichte in der Eifel treffen wir häufig auf Begriffe, die uns heute nicht mehr geläufig sind. Hier habe ich für Euch ein kleines Lexikon erstellt. Die Definitionen habe ich größtenteils aus Wikipedia übernommen. Der Link in der Überschrift führt Euch zum meist ausführlicheren Wikipedia Artikel oder anderen relevanten Quellten. 

Meier

Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mair, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Meir, Mayr, Meyr, Majer, aus lateinisch maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes („Meierei“), ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern. Für den Meier gab es eine Vielzahl regional und zeitlich unterschiedlicher Bezeichnungen wie z. B. Amtmann (Ammann), Amtsschulze, Bauernvogt, Drost, Gutsvogt, Hofbauer, Hofmann, Geißelhofmann,[1] Hofschultheiß, Meiervogt, Schultheiß, oder Vogt

Meierei

Als Meierhof (Meierei, Meyerhof, von lateinisch maiores villae) wird ein Bauerngehöft oder -gebäude benannt, in dem in seiner Geschichte einmal der Verwalter (der Meier) einer Landwirtschaft gelebt hat, die zu einer adligen oder geistlichen Grundherrschaft gehörte.

Schultheiss

Der Schultheiß oder Schuldheiß bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt: Er hatte im Auftrag seines Herrn (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißen sind Schulte, Schultes oder Schulze. Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom Landesherren Beauftragter zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege.

Der Schultheiß war meist auch Richter der niederen Gerichtsbarkeit. Im friesischen und fränkischen Recht war er ein Hilfsbeamter der Grafen, betraut mit der Einziehung von Geldern und der Vollstreckung von Urteilen, meist auch Hundertschaftsführer.

Lehen

Zennerei

Eine Zent oder Cent bezeichnete einen Gerichts- und Verwaltungsbezirk im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation), der sich teilweise auf Gaue im Frankenreich zurückverfolgen lässt. In der Eifel wird häufiger der Begriff Zennerei verwendet, z.B. Zennerei Langenfeld oder Zennerei Oberlauch

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